Nach dem ersten epileptischen Anfall ist zunächst einmal vom Lenken eines KFZ abzuraten. Mit anderen Worten, es ist verboten.
Erst nach einer gewissen Zeit der Anfallsfreiheit kann nach Einholen einer befürwortenden fachärztlichen Stellungnahme wieder ein KFZ gelenkt werden.
Als Facharzt für Neurologie und Psychiatrie habe ich mich bei der Beurteilung an die entsprechende Richtlinie zu halten.
Wesentliche Punkte, die dabei besprochen werden müssen sind die folgenden:
Geht es um eine Lenkerberechtigung der Gruppe 1 (Motorrad, PKW usw.) oder der Gruppe 2 (LKW, Bus, usw.)? Wenn Sie diesbezüglich nicht sicher sind, fragen Sie am Verkehrsamt nach.
Handelt es sich um einen sogenannten „akut symptomatischen Anfall“ oder „provozierten Anfall“, oder handelt es sich um einen „ersten unprovozierten epileptischen Anfall“, oder handelt es sich um eine „beginnende Epilepsie“, oder eine bestehende Epilepsie?
Wenn es sich um einen „akut symptomatischen Anfall“ (=provozierter Anfall) handelt, also eine Ursache für den Anfall gefunden wurde und diese in Zukunft vermeidbar ist, oder zumindest nicht überraschend am Steuer auftreten wird, ist nach einer relativ kurzen Beobachtungszeit (mehrere Monate) das Lenken eines KFZ wieder möglich.
Wenn ein erster epileptischer Anfall stattgefunden hat, aber weder Zeichen einer beginnenden Epilepsie (MRT, EEG) identifiziert wurden, noch ein vermeidbarer Auslöser, kann bei Anfallsfreiheit eine Lenkerberechtigung der Gruppe 1 nach 6 Monaten, der Gruppe 2 nach 5 Jahren erteilt werden.
Wenn ein erster epileptischer Anfall stattgefunden hat und im MRT und/oder EEG für eine Epilepsie bedeutsame Zeichen gefunden werden, spricht das für eine beginnende Epilepsie. Man wird eine (meist medikamentöse) Therapie einleiten. Eine Lenkerberechtigung der Gruppe 1 kann nach einem anfallsfreiem Zeitraum von einem Jahr, ggf. unter Therapie erteilt werden. Eine Lenkerberechtigung der Gruppe 2 kann im Allgemeinen erst nach 10 Jahren Anfallsfreiheit, ohne Therapie erteilt werden.
Bei bestehender Epilepsie (zwei oder mehr epileptische Anfälle innerhalb von 5 Jahren), kann eine Lenkerberechtigung der Gruppe 1 nach einer Anfallsfreiheit (ggf. mit Medikamenten) von 12 Monaten erteilt werden. Eine Lenkerberechtigung der Gruppe 2 kann im Allgemeinen nach einer Anfallsfreiheit ohne Medikamente von 10 Jahren erteilt werden.
Eine Lenkerberechtigung der Gruppe 1 kann erteilt werden, wenn in einem Beobachtungszeitraum von 3 Jahren keine anderen Anfälle auftreten.
Eine Fahreignung für KFZ der Gruppe 2 besteht nicht.
Eine Lenkerberechtigung der Gruppe 1 kann nach einem Beobachtungszeitraum von einem Jahr erteilt werden.
Eine Fahreigung für KFZ der Gruppe 2 besteht nicht.
Für die Gruppe 1 kann nach einem Beobachtungszeitraum von 6 Monaten wieder von Fahreignung ausgegangen werden, sofern keine sonstigen prognostischen Faktoren dagegen sprechen.
Eine Fahreignung für die Gruppe 2 besteht nicht.
Bei schrittweiser Beendigung einer antiepileptischen Therapie, soll nach dem Ende eine Fahrpause von drei Monaten angeraten werden.
Neben der Einschränkung der Fahrtauglichkeit durch die Epilepsie selbst, sind auch begleitende Umstände, insbesondere auch mögliche Medikamentennebenwirkungen oder körperliche oder psychische Begleiterkrankungen zu beurteilen.
Identitätsnachweis. Nehmen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) mit.
Sie werden mir berichten, wie der epileptische Anfall, oder auch mehrere Anfälle oder verschiedene Anfallsarten ausgesehen haben.
Auflistung aller Medikamente.
Wenn vorhanden Anfallskalender. Da aber ohnehin eine völlig anfallsfreie Zeit Voraussetzung ist, ist dieser nicht so wichtig.
EEG-Befunde. Diese müssen nicht frisch für den Untersuchungstermin erstellt werden. Aber mehrere Befunde, von denen der letzte nicht „uralt“ ist, wären hilfreich.
MRT-Befunde. Sie brauchen nicht für den Untersuchungstermin eine MRT durchführen lassen. Aber mindestens eine MRT muss sowieso vorhanden sein. Bringen Sie, falls mehrere vorhanden sind, alle Befunde mit.
Falls Laborbefunde inklusive Medikamentenspiegel vorhanden sind, bringen Sie diese bitte mit. Auch diese sind nicht eigens für den Untersuchungstermin anzufertigen.
Im Laufe des Untersuchungsgespräches kann es vorkommen, dass sich die Notwendigkeit ergibt, Befunde nachzufordern. Ich selbst möchte die Untersuchung so zügig wie möglich abschließen, aber die Sorgfalt kann ausnahmsweise einen zweiten Untersuchungstermin erfordern. Dieser wird Ihnen von mir nicht extra verrechnet.