Es hat sich eingebürgert die Anwendung von cannabisbasierten Medikamenten in der Medizin als „Cannabismedizin“ zu bezeichnen.
Diese Bezeichnung verwende ich an dieser Stelle ebenfalls, möchte aber erklären, dass ich sie gar nicht für so geglückt halte.
Es ist nämlich essenziell, cannabisbasierte Medikamente im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zu verwenden. Dabei steht das Wohlergehen des Patienten an erster Stelle. Die Medizin bemüht sich dabei um Vorbeugung, Therapie oder Linderung von Erkrankungen und Erkrankungssymptomen.
Dazu nützlich können eine günstige Lebensführung, verschiedenste medizinische Verfahren und eben auch cannabisbasierte Medikamente sein.
Ich selbst verfüge zwar über Erfahrung in der Anwendung von cannabisbasierten Medikamenten, sehe mich aber nicht in der Rolle eines reinen „Cannabisverschreibers“.
Vielmehr überblicke ich einige Erkrankungen, bei denen Cannabis angewandt werden kann und habe Erfahrungen mit Patienten, die cannabisbasierte Medikamente anwenden. Aufgrund dieser Erfahrungen nutze ich, wenn es medizinische angezeigt ist auch cannabisbasierte Medikamente um meinen Patienten bestmöglich zu helfen.
Ich verschreibe cannabisbasierte Medikamente nur für Erkrankungen und Störungen meines Fachgebietes bzw. Spezialisierungsspektrums. Das sind Neurologie, Psychiatrie, psychosomatische Medizin und Schmerzmedizin.
Für die meisten Störungen und Erkrankungen gibt es einen Stand des Wissens, aus dem sich Konsequenzen für das konkrete praktische Vorgehen ergeben. Oft ist dieses Wissen in Leitlinien formuliert.
Die Anwendung von cannabisbasierten Medikamenten hat dabei im Allgemeinen den Stellenwert einer Zweit- oder Drittlinientherapie, oder eines „individuellen Heilversuches“.
Andererseits ist die Anwendung von cannabisbasierten Medikamenten oft plausibel, oder wurde in Selbstheilungsversuchen von Patienten schon als wirksam und nebenwirkungsarm erkannt.
Ich verschreibe jedenfalls cannabisbasierte Medikamente ausschließlich im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes in dem zumindest eine genaue Diagnose gestellt und ein Behandlungsziel formuliert werden und eine Überprüfung des Erreichens des Behandlungszieles gewährleistet ist.
Die grundsätzlichen Überlegungen vor jeder Verschreibung eines cannabisbasierten Medikamentes müssen sein:
Liegt eine so schwere gesundheitliche Störung vor, dass eine Verschreibung eines cannabisbasierten Medikamentes gerechtfertigt erscheint? Gibt es eine klare Diagnose?
Welche Behandlungsmöglichkeiten entsprechen dem Stand der Wissenschaft und Kunst? Was empfehlen die anzuwendenden Leitlinien? Wurden alle wesentlichen in erster Linie empfohlenen Behandlungsmöglichkeiten versucht? Waren sie nicht ausreichend wirksam? Waren sie mit zu starken Nebenwirkungen verbunden?
Ist es überhaupt plausibel, dass der (zusätzliche) Einsatz eines cannabisbasierten Medikamentes einen individuellen Zusatznutzen bringt.
Im weiteren Verlauf, das heißt, zumindest vor der ersten Weiterverschreibung und danach in zweckmäßigen Abständen ist der Nutzen der Einnahme von cannabisbasierten Medikamenten zu überprüfen und zu dokumentieren.